Sollzinsbindung

Nur wenige Menschen sind in der Lage dazu, ein Eigenheim komplett mit Eigenkapital zu finanzieren. Die große Mehrheit der Bauherren ist auf ein Darlehen angewiesen, das über Jahre hinweg abbezahlt werden muss. Vor Vertragsabschluss gilt es, sich über einige wichtige Aspekte zu informieren. Dazu gehört auch die Sollzinsbindung, der wir uns im Folgenden widmen.

Lange Sollzinsbindung – Vor- und Nachteile

Die Sollzinsbindung legt fest, wie lange der im Vertrag vereinbarte Zinssatz gültig ist. Bei Baudarlehen ist eine solche Festschreibung für 10 bis 15 Jahre gang und gäbe, vereinzelt sind jedoch auch bis zu 30 Jahre möglich. Sowohl mit einer langen als auch mit einer vergleichsweise kurzen Sollzinsbindung gehen dabei gewisse Vor- und Nachteile für den Darlehensnehmer einher. Aktuell befinden wir uns auf einem recht niedrigen Zinsniveau, sodass eine möglichst lange Bindung an einen solch günstigen Zins natürlich attraktiv erscheint. Allerdings ist bei einer besonders langen Sollzinsbindung nahezu immer ein geringfügiger Zinsaufschlag vorgesehen, was gewissermaßen als Nachteil gewertet werden kann. Beträgt die Sollzinsbindung dagegen nur kurze fünf Jahre, fällt dieser Aufschlag zwar weg, es ist jedoch mit einer recht hohen verbleibenden Restschuld bei Ende der Sollzinsbindung zu rechnen, die dann durch eine Anschlussfinanzierung – entweder in Form einer Prolongation oder einer Umschuldung – gemanagt werden muss.

Sollzinsbindung: Flexibilität vs. Sicherheit bei der Finanzierung

Kurzum: Eine kurze Sollzinsbindung bedeutet mehr Flexibilität für den Darlehensnehmer, während die lange Bindungszeit an den vereinbarten Zinssatz mit mehr Sicherheit und Planbarkeit einhergeht. Der Bauherr weiß im letztgenannten Fall genau, welche Zinsen in den kommenden Jahrzehnten auf ihn zukommen. Sinken in diesem Zeitraum die Zinsen, ist das natürlich ärgerlich. Denn um jetzt aus dem Kredit mit Sollzinsbindung auszusteigen, muss den Banken normalerweise eine Pauschale (Vollfälligkeitsentschädigung) bezahlt werden und der Darlehensnehmer muss gegenrechnen: Lohnt es sich dennoch, die festgelegte Sollzinsbindung kostenpflichtig zu lösen? Die Flexibilität, die eine kurze Sollzinsbindung bietet und die Sicherheit einer langen Bindung müssen demnach vor Abschluss des Kreditvertrages unter Berücksichtigung der Zinsprognosen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Mit dem Sollzinsbindungsrechner zur besten Entscheidung

Egal für welche Länge man sich letztendlich entscheidet: Eine Garantie dafür, die richtige Wahl zu treffen, gibt es nicht, denn man kann vorab eben nicht sicher wissen, wie sich die Zinsen über die Jahre entwickeln werden. Hilfestellung für das Treffen einer fundierten Entscheidung bieten Sollzinsbindungsrechner, die ermitteln, welche Zinshöhe maximal als langfristig lohnenswert einzuschätzen ist.

Ende der Sollzinsbindung: Bausparverträge als Tilgungsinstrument

Ist das Ende der Sollzinsbindung – ob nun nach 5 oder 20 Jahren – erreicht und es besteht noch eine Restschuld, hat es sich im Zuge der Anschlussfinanzierung bewährt, auf einen Bausparvertrag zurückzugreifen. Die Ablösung der Restschuld erfolgt dann über diesen Bausparvertrag, der als Tilgungsinstrument fungiert. Dadurch lässt sich ein Effekt erzielen, der dem eines Forwarddarlehens ähnelt.

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